HAUSORDNUNG
des
Segelclub Salzdetfurth e. V.
(SCSH)
gültig ab 04/04/2019
Inhalt:
1. Geltungsbereich
2. Mitgliedschaft
3. Gäste
4. Clubanlagen u. Clubeigentum
5. Clubboote
6. Clubräume
7. Außenanlagen
8. Verstöße
1. Geltungsbereich:
Wer die Clubanlagen und Clubeigentum benutzt, erkennt dadurch diese Hausordnung als verbindliche Regel an.
2. Mitgliedschaft:
Das Recht, die Clubanlagen zu benutzen, setzt die Mitgliedschaft im SCSH voraus. Jeder kann sie gemäß § 4 der Satzung erwerben.
Im ersten Jahr kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten ohne Begründung gekündigt werden. Ansonsten haben neue Mitglieder von Anfang an alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitgliedes incl. des aktiven und passiven Wahlrechtes.
Im Rahmen dieser Hausordnung sind alle Mitglieder gleichberechtigt.
Ihnen gleichgestellt sind Eheleute und jugendliche Familienmitglieder über 14 Jahren. Jugendliche Familienmitglieder unter 14 Jahren dürfen die Clubanlagen nur unter Aufsicht erziehungsberechtigter Mitglieder oder Eheleute benutzen.
Das entbindet die Erziehungsberechtigten nicht von ihrer Aufsichtspflicht.
3. Gäste:
Gäste dürfen nur von Mitgliedern mitgebracht werden. Will ein Gast häufiger am Clubleben teilnehmen und die Clubanlagen benutzen, so muss der Vorstand dem zustimmen.
Mitglieder anderer Segelclubs haben jederzeit Gastrecht.
Gästeboote dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes auf
dem Clubgelände abgestellt werden.
Der Club lehnt jegliche Haftung gegenüber Gästen ab.
Das Mitbringen von Gästen an Wochenenden ist möglichst einzuschränken.
4. Clubanlagen und Clubeigentum:
Allgemeines
Jeder hat die Clubanlagen und das Clubeigentum pfleglich zu behandeln. Will jemand persönlich die Clubanlagen und das Clubeigentum benutzen, muss der Vorstand dem zustimmen.
Im Clubhaus ist das Übernachten untersagt.
Feuerwerke und andere pyrotechnische Aktivitäten sind ganzjährig auf dem gesamten Clubgelände inklusive Steganlage verboten.
Auf dem Grundstück sind Camping und Zelten nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Vorstand gestattet.
Bootsanhänger sind sobald als möglich vom Clubgelände zu entfernen. Sie dürfen nur vorübergehend auf dem Parkplatz abgestellt werden.
Autos dürfen nur auf dem Parkplatz abgestellt werden.
Fahrräder sind in den Ständern neben dem Clubhaus abzustellen.
Parkplatz und Fahrradständer sind keine Dauerplätze.
Am Stegkopf darf nur an- und abgelegt und nur kurzzeitig mit dem Boot verweilt werden.
Die Verteilung der Bootsliegeplätze regelt der Vorstand.
Fremde Boot dürfen nicht eigenmächtig betreten werden.
Schäden am Clubeigentum sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
Wer einen Schaden verursacht, ist dafür haftbar.
Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu führen.
5. Clubboote:
Die Clubboote dürfen eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang von ordentlichen Mitgliedern benutzt werden. Ein Besatzungsmitglied muss den Segelschein haben.
Die Clubboote dürfen nur mit Segelschuhen oder ähnlichem Schuhwerk betreten werden.
Es müssen immer Schwimmwesten mitgeführt werden.
Bei Sturmwarnung sind die Schwimmwesten anzulegen.
Clubboote dürfen bei offensichtlicher Sturmgefahr nicht benutzt werden. Bei überraschend hereinbrechendem Sturm ist die Fahrt möglichst schnell zu beenden.
Vor Beginn und bei Ende der Bootsnutzung sind entsprechende Eintragungen im Bordbuch vorzunehmen. Das Bordbuch ist ordnungsgemäß zu führen, insbesondere sind alle Schäden und Unfälle -unbeschadet der Mitteilung an den Vorstand - einzutragen.
Die Clubboote sind nach der Fahrt ordnungsgemäß zu hinterlassen: Festmachen, Säubern, Öffnen der Lenzklappen, Vorsegel in den Stauraum, Anschließen des Ladekabels, etc.
6. Clubräume:
1. Flaschen, Gläser und sonstige Gegenstände müssen nach Benutzung von den Tischen abgeräumt, benutztes Geschirr und Aschenbecher geleert und gesäubert werden.
2. Die Tische und Stühle sind nach Gebrauch in gewohnter Ordnung wieder hinzustel1en.
3. Das gesamte Inventar ist pfleglich zu behandeln.
4. Die Küche ist nach Benutzung aufzuräumen, Herdplatten und Backröhren sind nach Gebrauch zu säubern.
5. Kleidung und Gepäck sind in der Flurgarderobe und im Umkleideraum des Obergeschosses abzulegen.
6. Die Dusch- und Waschanlage ist nach Benutzung zu säubern.
7. An privaten Sachen soll der Name des Besitzers erkennbar sein. Herrenlose Sachen werden entsorgt oder verwertet.
7. Außenanlagen:
1. Das Tor zum Clubgelände ist geschlossen zu halten.
2. Clubhaus, Garage und Schuppen sind verschlossen zu halten. Wer als letzter das Clubgelände verlässt, hat sich davon zu überzeugen, dass die Fenster im Clubhaus geschlossen und alle Außentüren - auch der Nebengelasse –verschlossen sind. Dies gilt auch beim Ablegen vom Steg, sofern sich kein anders Clubmitglied auf dem Clubgelände aufhält.
3. Die Garage ist nur zur Unterbringung von Clubeigentum vorgesehen.
4. Im Schuppen steht den Mitgliedern ein Regal zur Ablage der Segelsachen zur Verfügung.
5. Liegestühle und Gartenmöbel sind nach Benutzung wieder in die Garage zurückzustellen.
8. Verstöße gegen die Hausordnung:
Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten.
Der Vorstand entscheidet, welche Maßnahmen bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung getroffen werden.
